Die Versicherungslandschaft in Deutschland erlebt mit dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Zäsur, deren Tragweite nicht zu unterschätzen ist.
In der Entscheidung vom 25. September 2024 (IV ZR 350/22) wurde ein Grundsatzurteil gefällt, das die Auslegung von Versicherungsklauseln nachhaltig verändern wird. Im Kern geht es um die Gültigkeit der sogenannten Generalklausel, die Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, gesetzliche, behördliche oder vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
Diese Klausel, die in zahlreichen privaten und gewerblichen Sachversicherungsverträgen zu finden ist, war in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand hitziger Debatten und gerichtlicher Auseinandersetzungen. Kritiker bemängelten vor allem die Intransparenz dieser Klausel, da sie dem Versicherungsnehmer keine konkreten Anhaltspunkte darüber liefert, welche spezifischen Sicherheitsvorschriften zu beachten sind. Die Folge waren uneinheitliche Urteile und eine erhebliche Rechtsunsicherheit für beide Seiten – Versicherer und Versicherungsnehmer.
Mit dem aktuellen Urteil des BGH ist nun jedoch Klarheit geschaffen worden. Der höchste deutsche Zivilgerichtshof hat entschieden, dass diese Generalklausel entgegen bisheriger Annahmen dem Transparenzgebot genügt. Diese Entscheidung markiert einen Wendepunkt und wird voraussichtlich tiefgreifende Auswirkungen auf die Regulierungspraxis der Schadenabteilungen von Versicherungsunternehmen in ganz Deutschland haben.
DER URTEILSFALL IM DETAIL: EIN PIZZAOFEN ALS FALLSTRICK
Die Bedeutung dieses Urteils reicht weit über den konkreten Fall hinaus. Es berührt die Grundfesten des Versicherungsvertragsrechts und stellt die Weichen für die zukünftige Handhabung von Obliegenheitsverletzungen. Für Versicherungsnehmer bedeutet dies eine erhöhte Aufmerksamkeit für ihre Pflichten und eine verstärkte Auseinandersetzung mit den geltenden Sicherheitsvorschriften. Für Versicherer eröffnet es neue Möglichkeiten, die Einhaltung dieser Vorschriften konsequenter einzufordern.
Der Fall, der letztendlich zur richtungsweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs führte, beleuchtet auf dramatische Weise, wie scheinbar banale Details im Kontext von Versicherungsverträgen zu komplexen juristischen Auseinandersetzungen führen können. Im Zentrum des Geschehens stand ein Wohngebäude, das durch einen Brand erheblichen Schaden erlitt. Der Versicherungsnehmer, in dem Glauben, durch seine Wohngebäudeversicherung hinreichend geschützt zu sein, beantragte die Regulierung des Schadens.
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Das Versichererkonsortium, das zunächst eine Vorschusszahlung in Höhe von 100.000 Euro leistete, verweigerte überraschend die weiteren Zahlungen. Diese Entscheidung basierte auf dem Vorwurf einer arglistigen Obliegenheitsverletzung und eines vorsätzlichen Verstoßes gegen Sicherheitsvorschriften seitens des Versicherungsnehmers. Der Stein des Anstoßes war ein an der Hausfassade installierter Pizzaofen, der, wie sich herausstellte, nicht den geltenden baurechtlichen Bestimmungen entsprach.
Insbesondere war der Ofen entgegen der niedersächsischen Landesbauordnung nicht vom zuständigen Schornsteinfeger abgenommen worden. Diese Nichtabnahme wurde vom Versicherer als gravierender Verstoß gegen die Sicherheitsauflagen gewertet, die im Versicherungsvertrag als verbindliche Obliegenheit des Versicherungsnehmers festgelegt waren.
Die Konsequenz dieser Bewertung war weitreichend: Der Versicherer sah sich aufgrund des Verstoßes als leistungsfrei an, was bedeutet, dass er nicht zur weiteren Schadensregulierung verpflichtet war. Diese Haltung des Versicherers führte zu einer Eskalation des Konflikts und mündete schließlich in einem Rechtsstreit, der bis vor den Bundesgerichtshof getragen wurde.
Dieser Fall verdeutlicht die Brisanz der im Versicherungsvertragsrecht verankerten Obliegenheiten und die potenziellen Folgen ihrer Missachtung. Er zeigt, dass selbst scheinbar geringfügige Abweichungen von den geltenden Vorschriften im Schadenfall zu erheblichen Problemen führen können.
DIE BEDEUTUNG DES TRANSPARENZGEBOTS IM VERSICHERUNGSRECHT
Das Transparenzgebot bildet einen Eckpfeiler des deutschen Versicherungsvertragsrechts und dient dem essenziellen Zweck, ein faires und ausgewogenes Verhältnis zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern zu gewährleisten. Im Kern verpflichtet dieses Gebot Versicherungsunternehmen dazu, ihre Vertragsbedingungen so zu gestalten, dass sie für einen durchschnittlichen, informierten Versicherungsnehmer klar, verständlich und nachvollziehbar sind.
Diese Anforderung ist von entscheidender Bedeutung, da Versicherungsverträge oft komplexe juristische Formulierungen enthalten, die für Laien schwer zu durchdringen sein können. Das Transparenzgebot soll sicherstellen, dass Versicherungsnehmer die Tragweite ihrer vertraglichen Verpflichtungen und die Bedingungen ihres Versicherungsschutzes in vollem Umfang verstehen. Dies beinhaltet insbesondere die Aufklärung über die Risiken, die durch den Vertrag abgedeckt sind, sowie über die Umstände, unter denen der Versicherungsschutz entfallen oder eingeschränkt werden kann.
In der Vergangenheit gab es jedoch wiederholt Kritik an der Ausgestaltung bestimmter Versicherungsklauseln, insbesondere an sogenannten Generalklauseln, die sich auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften beziehen. Diese Klauseln wurden oft als intransparent bemängelt, da sie den Versicherungsnehmer im Unklaren darüber ließen, welche konkreten Sicherheitsvorschriften er zu beachten hatte. Die Folge waren Rechtsunsicherheiten und Streitigkeiten über die Auslegung dieser Klauseln.
Die Intransparenz solcher Klauseln kann dazu führen, dass Versicherungsnehmer unbewusst gegen ihre vertraglichen Obliegenheiten verstoßen, was im Schadenfall zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen kann. Das Transparenzgebot soll daher verhindern, dass Versicherungsnehmer durch unklare oder missverständliche Vertragsbedingungen benachteiligt werden. Es dient somit dem Verbraucherschutz und trägt zur Stärkung des Vertrauens in die Versicherungsbranche bei.
DIE RECHTLICHE AUSEINANDERSETZUNG UND DIE ENTSCHEIDUNG DES BGH
Die Auseinandersetzung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) konzentrierte sich maßgeblich auf die Frage, ob die in Versicherungsverträgen gängige Generalklausel, die zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften verpflichtet, dem Transparenzgebot genügt. Dies war ein zentraler Streitpunkt, da Kritiker argumentierten, solche Klauseln seien zu vage und würden den Versicherungsnehmer über seine konkreten Pflichten im Unklaren lassen.
Der BGH traf jedoch eine klare Entscheidung: Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die beanstandete Generalklausel den Anforderungen des Transparenzgebots entspricht. Diese Entscheidung stützt sich auf die Annahme, dass ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer aus der Formulierung der Klausel hinreichend erkennen könne, welche Umstände seinen Versicherungsschutz potenziell gefährden könnten.
Die Begründung des BGH stützt sich auf die Tatsache, dass die Klausel eine explizite Bezugnahme auf gesetzliche, behördliche und vertragliche Sicherheitsvorschriften enthält. Diese Bezugnahme wurde als ausreichend präzise erachtet, um dem Versicherungsnehmer die Notwendigkeit der Einhaltung solcher Vorschriften deutlich zu machen.
Zusätzlich zu dieser Argumentation ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine generelle Aussage handelt, und der BGH davon ausging, dass ein Versicherungsnehmer in der Lage ist, die für ihn relevanten Sicherheitsvorschriften zu ermitteln. Es wird hierbei also eine gewisse Eigenverantwortlichkeit und ein gewisses Grundverständnis von Gesetzen durch den Versicherungsnehmer vorausgesetzt.
Diese Entscheidung des BGH hat weitreichende Konsequenzen für die Versicherungswirtschaft. Sie schafft Rechtssicherheit und legt einen verbindlichen Rahmen für die Auslegung von Obliegenheitsklauseln fest. Für Versicherungsnehmer bedeutet dies eine erhöhte Aufmerksamkeit für ihre Verpflichtungen und eine verstärkte Auseinandersetzung mit den geltenden Sicherheitsvorschriften.
DIE AUSWIRKUNGEN DES URTEILS AUF DIE VERSICHERUNGSBRANCHE
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) wird voraussichtlich einen signifikanten Wandel in der Vorgehensweise der Schadenabteilungen deutscher Versicherer hervorrufen. Es ist anzunehmen, dass Versicherungsunternehmen zukünftig eine deutlich strengere Auslegung der Obliegenheiten ihrer Versicherungsnehmer an den Tag legen werden. Dies bedeutet konkret, dass die Einhaltung sämtlicher relevanter Sicherheitsvorschriften – seien sie gesetzlicher, behördlicher oder vertraglicher Natur – verstärkt in den Fokus rücken wird.
Versicherer werden, basierend auf der nun geschaffenen Rechtssicherheit, dazu übergehen, bei festgestellten Verstößen gegen diese Vorschriften konsequenter zu agieren. Dies kann im Schadensfall zu empfindlichen Leistungskürzungen oder gar zur vollständigen Leistungsverweigerung führen. Die Versicherer werden sich die Einzelfälle genauer ansehen, und bei nicht einhalten der Vorschriften, ihre Versicherungsleistungen gegebenfalls kürzen, oder im schlimmsten falle einstellen.
Diese Entwicklung hat weitreichende Konsequenzen für Versicherungsnehmer. Sie sind nunmehr angehalten, sich intensiver und proaktiver mit den für ihre individuelle Situation geltenden Sicherheitsvorschriften auseinanderzusetzen. Dies erfordert eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen sowie eine umfassende Information über die relevanten Gesetze und Verordnungen.
Besonders für Gewerbetreibende, die einer Vielzahl behördlicher Auflagen unterliegen, bedeutet dies eine erhebliche Verschärfung der Anforderungen. Doch auch Privatpersonen sind gefordert, ihre Verantwortung für die Sicherheit ihrer Immobilien und ihres Eigentums ernst zu nehmen. Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften wird somit zu einer noch wichtigeren Voraussetzung für einen lückenlosen Versicherungsschutz.
Diese Änderung in der Versicherungspraxis kann auch die beratende Tätigkeiten von Versicherungsvermittlern verändern. Es kann sich daraus ableiten, dass die Versicherungsvermittler ihren Kunden genauer aufklären, über die jeweiligen Sicherheitsvorschriften, und die Folgen bei nicht einhalten dieser.
EMPFEHLUNGEN FÜR VERSICHERUNGSNEHMER
Die Tragweite des jüngsten Urteils des Bundesgerichtshofs macht es unabdingbar, dass sich sowohl private als auch gewerbliche Versicherungsnehmer intensiv mit den für sie relevanten Sicherheitsauflagen auseinandersetzen. Diese Notwendigkeit resultiert aus der verschärften Praxis der Versicherer, Verstöße gegen solche Auflagen konsequent zu ahnden.
Für Gewerbetreibende bedeutet dies insbesondere, ein tiefgehendes Verständnis der spezifischen behördlichen Sicherheitsauflagen ihres Tätigkeitsbereichs zu entwickeln. Ein prägnantes Beispiel hierfür ist die regelmäßige DGUV V3-Prüfung, auch bekannt als „E-Check“, welche die Sicherheit elektrischer Anlagen und Geräte in Betrieben gewährleistet. Die Vernachlässigung solcher Prüfungen kann im Schadensfall nicht nur zu Leistungskürzungen führen, sondern auch erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Doch nicht nur Gewerbetreibende sind gefordert. Auch private Immobilienbesitzer tragen eine signifikante Verantwortung für die Verkehrssicherheit ihrer Besitztümer. Auch wenn, für private Immobilienbesitzer, die DGUV V3, oder E-Checks nicht pflicht sind. So gibt es auch in Privaten Immobilien elektrische anlagen. Diese sollten auch regelmässig überprüft werden. Dies beinhaltet die regelmäßige Wartung und Überprüfung elektrischer Anlagen, Geräte sowie anderer sicherheitsrelevanter Einrichtungen wie Rückstauklappen, die vor Überschwemmungsschäden schützen.
Die Einhaltung dieser Sicherheitsvorkehrungen ist nicht nur eine Frage der Vertragsloyalität gegenüber dem Versicherer, sondern auch eine Frage der Eigenverantwortung. Durch proaktives Handeln und die Einhaltung geltender Vorschriften können Versicherungsnehmer nicht nur ihren Versicherungsschutz sichern, sondern auch dazu beitragen, Schadenfälle zu vermeiden und die Sicherheit für sich und andere zu gewährleisten. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, kann es notwendig sein, fachkundige Beratung hinzuzuziehen und entsprechende Fachfirmen zu beauftragen.
DIE ROLLE DES VERSICHERUNGSVERMITTLERS
Die Rolle des Versicherungsvermittlers hat angesichts des jüngsten BGH-Urteils eine neue Dimension der Wichtigkeit erreicht. Sie agieren nicht mehr nur als reine Vertragsvermittler, sondern werden zu essenziellen Beratern im komplexen Feld der Versicherungs-Obliegenheiten. Ihre Hauptaufgabe liegt darin, Versicherungsnehmer umfassend über die Tragweite und Bedeutung ihrer vertraglichen Pflichten aufzuklären.
Ein zentraler Aspekt ihrer Tätigkeit ist die Identifizierung der relevanten Sicherheitsvorschriften, die je nach Versicherungssparte und individuellem Risikoprofil des Versicherungsnehmers stark variieren können. Versicherungsvermittler helfen dabei, den Dschungel aus gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Bestimmungen zu durchdringen. Sie unterstützen ihre Klienten aktiv bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen, sei es durch die Vermittlung von Fachbetrieben für Sicherheitsprüfungen oder durch die Bereitstellung von Informationsmaterialien.
Darüber hinaus gewinnen Versicherungspolicen, die eine Deckung bei grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen einschließen, zunehmend an Bedeutung. Versicherungsvermittler sind in der Lage, ihren Kunden solche Angebote zu unterbreiten und sie über die Vor- und Nachteile dieser Policen aufzuklären. In einer Zeit, in der Versicherer verstärkt auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften pochen, kann eine solche Police im Schadensfall den entscheidenden Unterschied bedeuten.
Die Versicherungsvermittler, übernehmen eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Sie können im Falle von Problemen, oder Fragen auch als vermittelnde Kraft auftreten. Auch durch die, sich stets ändernde Gesetzeslage, ist der Versicherungsvermittler sehr wichtig. Er muss über die aktuellsten Änderungen bescheid wissen, um so den Versicherungsnehmer stets richtig zu beraten. Auch kann es für den Vermittler wichtig sein, sich auf bestimmte Sparten zu spezialisieren, um so noch besser beraten zu können.
NICHT AUF DIE LEICHTE SCHULTER NEHMEN: DIE GEFAHREN VON OBLIEGENHEITSVERLETZUNGEN
Die Ignoranz von Sicherheitsvorschriften kann für Versicherungsnehmer im Schadenfall zu einem bösen Erwachen führen. Versicherungsunternehmen nehmen die Einhaltung dieser Vorschriften sehr ernst, und Verstöße können gravierende Konsequenzen nach sich ziehen. Dies reicht von empfindlichen Leistungskürzungen bis hin zur vollständigen Verweigerung der Versicherungsleistung.
Die Grundlage hierfür bildet das Versicherungsvertragsrecht, das Versicherungsnehmer zur Einhaltung bestimmter Obliegenheiten verpflichtet. Diese Obliegenheiten umfassen in der Regel die Einhaltung von gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften. Die Intention dahinter ist klar: Die Minimierung von Risiken und die Vermeidung von Schäden.
Versicherer nutzen die Verletzung dieser Obliegenheiten, im Regelfall, um sich von der Leistungspflicht zu befreien oder diese zu reduzieren. Dies bedeutet, dass Versicherungsnehmer, die fahrlässig oder gar vorsätzlich gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, im Schadenfall mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen müssen.
Ein häufiges Beispiel hierfür sind Brandschutzvorschriften. Die Nichtbeachtung von Vorschriften zur Installation von Rauchmeldern oder zur Lagerung brennbarer Materialien kann im Falle eines Brandes dazu führen, dass der Versicherer die Leistung verweigert oder kürzt.
Ebenso relevant sind Sicherheitsvorschriften im Bereich der Wasserschäden. Die Nichtwartung von wasserführenden Anlagen oder das Ignorieren von Rückstauklappen können zu erheblichen Schäden führen, die der Versicherer aufgrund von Obliegenheitsverletzungen nicht oder nur teilweise reguliert.
Zudem ist zu beachten, dass es sich hierbei nicht nur um das ignorieren von Regeln handelt. Auch falsch Informationen können als eine Obliegenheitsverletzungen gewertet werden. Die Richtigkeit, der dem Versicherer gegenüber getätigten aussagen, ist für den Versicherungsnehmer verpflichtend. Auch können diese Informationen Jahre nach Versicherungsabschluss noch gültigkeit haben.
Vertragliche Obliegenheiten vor Eintritt (Beispiele)
Auszug aus den Bedingungen zur AXA Hausratversicherung
Beispiele vertragliche Obliegenheiten nach Eintritt
Auszug aus den Bedingungen zur AXA Hausratversicherung
Beispiele vertragliche Obliegenheiten gewerbliche Gebäudeversicherung
DIE BEDEUTUNG DER DGUV V3-PRÜFUNG IM GEWERBEBEREICH
Die DGUV V3-Prüfung, vormals als BGV A3-Prüfung bekannt, stellt einen unverzichtbaren Bestandteil der betrieblichen Sicherheitsvorkehrungen in Deutschland dar. Sie fokussiert sich auf die präzise Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, um deren einwandfreie Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten. Diese Prüfung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein elementarer Bestandteil der betrieblichen Risikominimierung.
Die Notwendigkeit der DGUV V3-Prüfung resultiert aus der Tatsache, dass elektrische Anlagen und Geräte im Laufe der Zeit durch Verschleiß, Alterung oder unsachgemäße Handhabung Sicherheitsrisiken entwickeln können. Diese Risiken reichen von elektrischen Schlägen über Brandgefahren bis hin zu Anlagenausfällen, die den Betriebsablauf empfindlich stören können.
Durch die regelmäßige Durchführung der DGUV V3-Prüfung werden potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und behoben, wodurch ein hohes Maß an Sicherheit für die Mitarbeiter und die Betriebsstätten gewährleistet wird. Die Prüfung umfasst eine umfassende Inspektion der elektrischen Anlagen und Geräte, einschließlich der Überprüfung von Schutzmaßnahmen, Isolationswiderständen, Schutzleiterverbindungen und der allgemeinen Funktionsfähigkeit.
Die Verantwortung für die Durchführung der DGUV V3-Prüfung liegt beim Arbeitgeber, der sicherstellen muss, dass die Prüfung von qualifizierten Elektrofachkräften durchgeführt wird. Die Ergebnisse der Prüfung müssen dokumentiert und aufbewahrt werden, um im Falle eines Unfalls oder einer behördlichen Überprüfung den Nachweis der ordnungsgemäßen Prüfung erbringen zu können.
Die Folgen einer Vernachlässigung der DGUV V3-Prüfung können gravierend sein. Neben rechtlichen Konsequenzen, wie Bußgeldern oder gar strafrechtlichen Verfolgungen, drohen im Schadensfall auch versicherungsrechtliche Probleme. Versicherer können im Falle eines durch eine nicht ordnungsgemäß geprüfte Anlage verursachten Schadens die Leistung verweigern oder kürzen.
Sicherheitsvorschriften, bei welchen ein öffentliches Interesse besteht
DIE VERKEHRSSICHERHEIT VON PRIVATEN IMMOBILIEN
Auch wenn für privat genutzte Immobilien keine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung eines E-Checks besteht, sind Eigentümer dennoch für die Verkehrssicherheit ihrer Immobilien verantwortlich. Dies beinhaltet die regelmäßige Überprüfung und Wartung aller relevanten Einrichtungen, um Unfälle und Schäden zu vermeiden.
WEITERE PUNKTE DIE VON BEDEUTUNG SIND
KONSEQUENZEN FÜR DIE PRAXIS
Wichtige Leistungen
Verzicht auf die Kürzung bei grob fahrlässiger
Schadenherbeiführung & Obliegenheitsverletzung
Verzicht auf Kürzung bei …
Kein Verzicht auf Kürzung bei …
Kein Verzicht auf Kürzung bei …
Zusammengefasst:
UNSERE LÖSUNG FÜR SIE
Als VEMA Makler haben wir zugang zu den VEMA-Klauselbogen
Versicherer die die VEMA-Klauselbogen gezeichnet haben, bieten eine Fülle von Leistungsverbesserungen OHNE MEHRBEITRAG für unsere Kunden an
Ein VEMA-Deckungskonzept steht bei uns für herausragende Produkte, welche die deutliche Handschrift der VEMA tragen. Deckungskonzept ist ein Begriff, auf den VEMA-Partner vertrauen, wenn sie die Produktauswahl treffen.
Durch ein großes Produktportfolio an VEMA-Deckungskonzepten hebt sich die VEMA von anderen Versicherungsmaklern und vor allem Vermittlern ab, die in dieser Breite keine Produktentwicklung betreiben.
Deckungskonzepte zeichnen sich dadurch aus, dass sie mehrere der nachstehenden Kriterien erfüllen:
Klauselbögen sind eine besondere "Art" von VEMA-Deckungskonzepten in der gewerblichen Kompositversicherung, insbesondere Sach und Haftpflicht.
Die VEMA Klauselbögen werten über Sideletter-Vereinbarungen die (meist bereits sehr guten) Standardprodukte für VEMA-Partner noch auf.
Eine VEMA-Sondervereinbarung umschreibt damit Vereinbarungen mit Versicherern, die qualitativ eine Stufe unter Deckungskonzepten liegen.
Sie weisen z.B. folgende Merkmale auf:
ÜBER DEN AUTOR
Kai Römisch
Kai Römisch ist seit über 35 Jahren in der Finanzdienstleistung zu Hause. Nach einer Ausbildung und einem dualen Studium bei einer Großbank durchlief er mehrere Karrierestufen im Konzern, ehe er zu einem internationalen Industriemakler wechselte. Seit 15 Jahren ist er mit seiner Frau als Versicherungsmakler selbstständig und betreut mit der Manufaktur für Finanzplanung e.K Selbstständige und Unternehmer.
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